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   OLG Koblenz, 21.11.2002 - 2 U 311/02   

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https://dejure.org/2002,12887
OLG Koblenz, 21.11.2002 - 2 U 311/02 (https://dejure.org/2002,12887)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.11.2002 - 2 U 311/02 (https://dejure.org/2002,12887)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. November 2002 - 2 U 311/02 (https://dejure.org/2002,12887)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Herausgabe von Brillanten; Übergang von Rechten durch wirksames In-sich-Geschäft; Manifestation des Willens nach außen beim In-sich-Geschäft ; Verbot des Selbstkontrahierens

  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 108; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; BGB § 181; ; GmbHG § 35; ; GmbHG § 35 Abs. 4 S. 1; ; GmbHG § 35 Abs. 4 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 181; GmbHG § 35; GmbHG § 35 Abs. 4 S. 1, 2
    In-sich-Geschäfte zwischen dem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer und der von ihm vertretenen GmbH

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.03.1991 - V ZR 25/90

    Inhalt eines erlaubten In-sich-Geschäfts

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.11.2002 - 2 U 311/02
    Unabhängig davon folgt der Senat der herrschenden Auffassung, nach der ein In-sich-Geschäft nur wirksam zustande kommt, wenn es nach außen hinreichend manifestiert wird (vgl. BGH NJW 1991, 1730 m.w.N.; Palandt-Heinrichs, 61. Aufl., § 181 BGB Rnr. 23 m.w.N.).

    Auch Koppensteiner (a.a.O.), auf den die Klägerin sich bezieht, weist in Zusammenhang mit der Frage genauer Dokumentation auch außerhalb des Anwendungsbereichs von § 35 GmbHG auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (NJW 1991, 1730) und des Oberlandesgerichts Düsseldorf (GmbHR 1993, 583) hin.

  • BGH, 19.11.1979 - II ZR 197/78

    Nachweis des Insichgeschäfts bei Einmann-Gesellschafter

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.11.2002 - 2 U 311/02
    Das gilt auch dann, wenn das Geschäft auf der einen Seite mit einer GmbH & Co. KG geschlossen wird, sofern der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH zugleich der einzige Kommanditist ist - wie es nach ausdrücklichem Vortrag der Klägerin selbst der Fall war (vgl. insoweit: BGHZ 75, 358; BGH ZIP 1995, 377; Rohwedder-Koppensteiner, 4. Aufl., § 35 GmbHG Rnr. 25; Baumbach-Hueck-Zöllner, 17. Aufl., § 35 GmbHG Rnr. 73).
  • BGH, 16.01.1995 - II ZR 290/93

    Annahme eines faktischen Anstellungsverhältnisses bei Unwirksamkeit eines mit

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.11.2002 - 2 U 311/02
    Das gilt auch dann, wenn das Geschäft auf der einen Seite mit einer GmbH & Co. KG geschlossen wird, sofern der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH zugleich der einzige Kommanditist ist - wie es nach ausdrücklichem Vortrag der Klägerin selbst der Fall war (vgl. insoweit: BGHZ 75, 358; BGH ZIP 1995, 377; Rohwedder-Koppensteiner, 4. Aufl., § 35 GmbHG Rnr. 25; Baumbach-Hueck-Zöllner, 17. Aufl., § 35 GmbHG Rnr. 73).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.1992 - 11 U 19/92
    Auszug aus OLG Koblenz, 21.11.2002 - 2 U 311/02
    Auch Koppensteiner (a.a.O.), auf den die Klägerin sich bezieht, weist in Zusammenhang mit der Frage genauer Dokumentation auch außerhalb des Anwendungsbereichs von § 35 GmbHG auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (NJW 1991, 1730) und des Oberlandesgerichts Düsseldorf (GmbHR 1993, 583) hin.
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